Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist grundsätzlich möglich.
Wir brauchen dafür Ihre Daten, die Sie hier eingeben können: https://ausbildung-nbg.de/index.php/kontakt
Telefonische Anfragen zu Ersatzbescheinigungen werden nicht angenommen und bearbeitet.
Die Abholung ist nach tel. Vereinbarung und gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises möglich.
Bei Ausstellung einer Ersatzbescheinigungen für Stapler-, Hubarbeitsbühnen- und Krankurse werden für Ausweis und Bescheinigung 35,00 Euro erhoben, da der Verwaltungsaufwand den Betriebsablauf beeinträchtigt.
Sollte aus einem Grund eine Ausstellung nicht möglich sein werden wir Sie per Email benachrichtigen.